Ich beschäftige mich gerade mal wieder mit der lästigen Einkommenssteuer. Beim Thema Vorsorge fiel mir dann auf, dass wir auch unsere Hundehaftpflichtversicherung absetzen können. Leider nur bis zu einer Maximalgrenze an Vorsorge in Höhe von 4.700 EUR. Wußte ich bis vorhin nicht. Vielleicht geht es dem ein oder anderen genauso.
Ich habe dann mal geschaut und stelle hier einen Link ein, für andere ebenso absetzbare Dinge rund um den Hund: http://www.vlh.de/wissen-service/steuer-...r-absetzen.html Wobei mir im Text der Hinweis fehlt, dass die Anerkennung der haushaltsnahen Dienstleistungen zur Grundlage haben, dass per Überweisung oder EC gezahlt werden mußte. Bargeld zählt nicht.
Gelten im Haus vorhandene Hunde, die dem Pflegie aus Spanien bei der Eingewöhnung helfen, als Gebrauchshunde???